Energetische Dachsanierung

Energetische Dachsanierung

Unter dem Begriff der energetischen Sanierung versteht man im Allgemeinen die Modernisierung des Gebäudes um den  Energieverbrauch für Heizung, Warmwasser und Lüftung zu minimieren. Dies erfolgt dann im Speziellen durch Maßnahmen der Dämmung wie der Erneuerung der Dachdämmung, der Außenwanddämmung, der Dämmung der Kellerwände und -decken, sowie durch eine Fenstersanierung, eine Heizungssanierung und den Einsatz von Photovoltaik-, Geothermie- und Solaranlagen.

 

Entscheidend bei der energetischen Sanierung ist es, das Gebäude immer als Ganzes zu sehen. Denn nur so können Baumängel, wie z.B. Wärmebrücken vermieden werden und man kann konkret analysieren, welche Maßnahmen tatsächlich Sinn machen und letztlich auch kombinierbar und überhaupt im Gesamten realisierbar sind.

 

Planung und Realisierung

 

Eine exakte Planung der energetischen Sanierung mit einer detaillierten Mengen- und Kostenberechnung ist daher notwendig. Des Weiteren sollte einer energetischen Sanierung immer auch eine energetische Berechnung eines Experten vorausgehen. Denn nur so kann garantiert werden, dass mit der Sanierung auch der gewünschte Einspareffekt erreicht wird. Eine wichtige Entscheidungshilfe für den notwendigen Umfang der energetischen Sanierung ist hierbei auch der seit 2008 für die meisten Gebäudetypen bei Verkauf und Neuvermietung vorgeschriebene EnEV-Energieausweis. An dieser Stelle können wir Ihnen mit einem  Fachmann oder Energieberater mit entsprechender Qualifikation zur Seite stehen.

Gesetzliche Pflicht oder freiwillige Maßnahme?

Beim Neuerwerb einer Immobilie muss man der Vorschrift zur energetischen Sanierung auf jeden Fall nachkommen. Freigestellt von dieser Vorschrift, sind derzeit noch ausschließlich Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, wenn sie die Immobilie bereits seit dem 1. Februar 2002 bewohnen. Bei Altbauten und denkmalgeschützten Häusern gelten gesonderte Regelungen und Gesetze, welche bei der energetischen Sanierung beachtet werden müssen.

 

Grundsätzlich muss ein zur Wohnraumnutzung ausgebautes Dach zwingend energetisch gedämmt werden. Diese Dämmung kann z.B. durch eine Zwischensparren- oder Aufsparrendämmung nachgerüstet werden. Je nach gewählter Maßnahme variieren dabei die Kosten. Für eine Aufsparrendämmung, bei welcher eine komplette Abdeckung des Daches erforderlich ist, muss ein Vielfaches an Kosten kalkuliert werden. Eine  Zwischensparrendämmung ist hier die kostengünstigere Alternative, da dort die zusätzliche Dämmung einfach von innen angebracht werden kann.

 

Förderungsmöglichkeiten der energetischen Sanierung

 

Seit Januar 2009 bereits hat die Bundesregierung ihre Programme für energieeffizientes Bauen und die energetische Sanierung deutlich ausgeweitet und seit dem 1. März 2011 ist es sogar wieder möglich, KfW-Darlehen auch für energetische Einzelmaßnahmen zu erhalten. Da die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden den Energieverbrauch drastisch minimiert, sollen Verbraucher in Zukunft verstärkt Fördergelder erhalten. Ab Januar 2013 wird die Bundesregierung, zusätzlich zu den bereits bewilligten 1,5 Mrd. Euro, weitere 300 Millionen Euro in die CO2- Gebäudesanierung investieren und so Hausbesitzer ermuntern energetisch vollumfänglich zu sanieren. Pro Maßnahme soll es dann zehn Prozent Zuschuss bis maximal 5000 Euro geben. Pro Haus sollen jedoch maximal 19.000 Euro zur Verfügung gestellt werden.

 

Grundsätzlich kann man sagen: der Bedarf an energetischen Sanierungsmaßnahmen ist riesengroß, da allein im vergangenen Jahr mehr als 30 Prozent des Energieverbrauchs auf Heizwärme, Warmwasser und Klimakälte zurückzuführen sind. Entscheidend bleibt jedoch eine umfassende Planung und detaillierte Kostenanalyse durch Experten. Nur dann kann auch gewährleistet werden, dass der Staat die energetische Sanierung fördert.